Wer ist versichert?
Die Landesversicherung für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird.
Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherung vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherung, wird die Differenz ausgeglichen. Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.Ä., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.
Leistungen:
max. 175.000 Euro für volle Invalidität,
10.000 Euro für den Todesfall.