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Versicherungen im Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen. 

  • Unfallversicherungsschutz

    Wer ist versichert?

    Die Landesversicherung für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird.

    Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherung vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherung, wird die Differenz ausgeglichen. Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.Ä., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

    Leistungen:
    max. 175.000 Euro für volle Invalidität,
    10.000 Euro für den Todesfall.

  • Haftpflichtversicherungsschutz

    Wer ist versichert?

    Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ebenfalls ehrenamtlich, freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Versichert ist vor allem das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen und andere sind verpflichtet, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten sicherzustellen. Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.Ä., die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

    Leistungen:

    2.000.000 Euro für Personenschäden,
    2.000.000 Euro für Sachschäden,
    100.000 Euro für Vermögensschäden.