Asyl
Gemäß einem Verteilschlüssel werden der Stadt Hilden durch das Land Nordrhein Westfalen ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler zur Unterbringung zugewiesen.
Sie werden in Übergangsheimen der Stadt untergebracht und betreut, bis sie sich auf dem freien Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, sofern ihr ausländerrechtlicher Status dies zulässt.
Verwaltung der Unterkünfte
Aufgrund gesetzlicher Grundlagen ist die Stadt Hilden verpflichtet, Unterkünfte (Übergangsheime) für Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlose zu unterhalten, für Personen also, die sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen können oder dürfen.
Für die Unterkünfte ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Rat der Stadt festgelegt wird. Zur Verwaltung der Unterkünfte gehört neben der Überwachung der Zahlung der Nutzungsgebühren auch die Anschaffung von Inventar.
Allgemeine Beratung in Wohnungsnotfällen
Durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, persönliche Lebensumstände aber auch durch Unkenntnis kann es geschehen, dass Ihnen die Wohnung gekündigt wird, Sie eine Räumungsklage erhalten oder die Zwangsräumung Ihrer Wohnung ansteht.
Dass Sie hier schnelle und kompetente Hilfestellung und Unterstützung erfahren, ist uns ein besonderes Anliegen, um der Befriedigung des menschlichen Grundbedürfnisses – des Wohnens – gerecht zu werden. Durch aktive Unterstützung soll drohende Obdachlosigkeit mit all ihren negativen Folgen vermieden werden.
In vielen Fällen kann die Obdachlosigkeit abgewendet werden, indem rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, deshalb ist es sehr wichtig, sich frühzeitig diesem Problem zu stellen. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.Bei der Beratung und Unterstützung kooperiert die Stadt mit der Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V., Nove-Mesto-Platz 3c, 40721 Hilden. Hier steht Ihnen ein Team mit sozialarbeiterischen Fachkräften zur Verfügung, das Sie über die vielfältigen Hilfsmöglichkeiten unterrichtet und bei Bedarf aktiv unterstützt.
Für Menschen, die sich in einer akuten Notsituation befinden, hält die Stadt Notunterkünfte vor, um ihnen eine vorübergehende Bleibe zu geben. Auch hier erfahren die Menschen Begleitung und Unterstützung mit dem Ziel der Herausführung aus der Notunterkunft in eine Wohnung.
Bedürftige Personen können die Angebote der Tafel des SKFM wahrnehmen.
In Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern des Kreises Mettmann besteht die Möglichkeit, vorübergehend zum Schutz vor häuslicher Gewalt eine Wohnmöglichkeit zu erhalten.