Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 10C - Teil 1 „Poststraße 35 und 37“

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt einschließlich Begründung und inklusive der Fachgutachten und eingegangener Stellungnahmen in der Zeit vom

28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024

während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 40721 Hilden, 4. Etage, Zimmer 440, zur Einsicht aus. Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Bebauungsplan-Entwurf und alle vorhandenen Informationen zu dem Verfahren stehen auch im Internet unter folgendem Link bereit: www.hilden.de/bplan10c_teil1

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden:

  • persönlich im Rathaus schriftlich oder mündlich
  • oder per E-Mail an planung@hilden.de
  • oder per Brief an Stadt Hilden, Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden

Betreff: „Bebauungsplan Nr. 10C - Teil 1“.