Reformationskirche

Ausschreibungen

Mit der Einrichtung der Zentralen Vergabestelle im Jahre 1999 verfolgt die Stadt Hilden das Ziel, das Vergabewesen zu vereinheitlichen. Zusätzlich sollte eine strikte Trennung von Auftragserteilung und formeller Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgen, mit dem Ziel Korruption vorzubeugen.

  • Aufgaben der Zentralen Vergabestelle

    Der Zentralen Vergabestelle obliegt die Durchführung der Vergabeverfahren sämtlicher städtischer Vergaben nach VOB, UVgO und VgV. 

    Dies umfasst unter anderem die Bekanntmachung bei öffentlichen Ausschreibungen, die Änderung der Bieterzusammensetzung bei beschränkten Ausschreibungen, die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen, die Öffnung und Sicherung der Angebote, die rechnerische Überprüfung und die Einholung von fehlenden Erklärungen, etc.. 

    Weiterhin wird geprüft, ob die Bestimmungen der VOB/UVgO/VgV eingehalten werden. Auf diesem Wege soll mehr Transparenz in das Verfahren einer Vergabe gebracht werden.

    Weiterhin gehört zu den Aufgaben der Vergabestelle, der Aufbau und die Pflege der Unternehmerdatenbank.

  • Aktuelle Bekanntmachungen für öffentliche Ausschreibungen

    Öffentliche Ausschreibungen (national und europaweit) der Stadt Hilden, die ab dem 02. Mai 2016 veröffentlicht werden, werden einschließlich der Vergabeunterlagen kostenlos auf dem Vergabemarktplatz NRW und Rheinland bereitgestellt: 

    Über die Suchfunktion im Bereich der Bekanntmachungen geben Sie in das Feld „Suchbegriff“ Hilden ein und klicken Sie dann auf Suche. Es werden nun alle aktuellen Veröffentlichungen zu Ausschreibungen angezeigt, in denen der Suchbegriff Hilden textlich enthalten ist.

    Aktuelle Ausschreibungen
  • Auflistung der vergebenen Aufträge

    Der öffentliche Auftraggeber hat gem. § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UvgO bei

    • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer, 
    • freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert ab 15.000 € ohne Umsatzsteuer und 
    • Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert  ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer

    nach Zuschlagserteilung hierüber zu informieren.
    Nachstehend finden Sie daher die Ergebnisse der o.g. Vergabeverfahren.

  • Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen

    Gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A  hat der Auftraggeber über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

    Nachfolgend aufgelistet finden Sie daher die o.g. beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen der Stadt Hilden.

    Hinweis: Sofern keine Auflistung nach diesem Text angezeigt wird, sind keine beschränkten Ausschreibungen beabsichtigt!