Bürgerbüro Hilden

Informationen zum Kinderreisepass

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wird der bisherige Kinderreisepass seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.

Neben der Fälschungsanfälligkeit von Kinderreisepässen ist ein weiterer Grund für diese gesetzliche Änderung der, dass Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, nicht mehr von allen Staaten (teilweise EU-Staaten) als Ausweisdokument akzeptiert werden. Der Gesetzgeber hat hierauf entsprechend reagiert, so dass mit Beginn des Jahres 2024 für Kinder - egal welchen Alters - reguläre Reisepässe oder Personalausweise mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden. 

  • Gültigkeitsdauer bei Reisepässen und Personalausweisen 

    Statt des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses kann seit dem 01.01.2024 ein Reisepass und / oder ein Personalausweis beantragt werden. Beide Dokumente werden bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres mit einer sechsjährigen Gültigkeit ausgestellt.

    Bei gravierenden, optischen Veränderungen des Kindes kann vor Ablauf der Gültigkeit die Beantragung eines neuen Dokumentes erforderlich werden. 

  • Antragstellung

    Reisepässe oder Personalausweise können - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Bürgerbüro beantragt werden. Sofern nur ein Elternteil zur Antragstellung mitkommt, ist die Vorlage einer Einverständniserklärung erforderlich. Das Formular Einverständniserklärung erhalten Sie bei Terminbuchung per E-Mail. 

  • Terminbuchung

    Termine können für bis zu 8 Wochen in die Zukunft oder tagesaktuell mit Beginn der Öffnungszeit des Bürgerbüros gebucht werden. 

  • Ausstellung

    Reisepässe und Personalausweise werden nicht direkt im Bürgerbüro ausgestellt, sondern von der der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und dann an das Hildener Bürgerbüro gesandt.

    Für Personalausweise sind bis zu vier und für Reisepässe bis zu acht Wochen zu kalkulieren.

    Die Bearbeitungszeit liegt bei der Bundesdruckerei und wird nicht von der Stadt Hilden beeinflusst.

  • Gebühren

    Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sind bundesweit für einen Reisepass 37,50 Euro und für einen Personalausweis 22,80 Euro zu entrichten.

  • Noch gültige Kinderreisepässe

    Sofern ein gültiger Kinderreisepass vorhanden ist, kann dieser bis zum Ablauf der Gültigkeit unverändert weitergenutzt werden.

  • Weitere Fragen

    Für etwaige weitere Fragen steht das Team des Bürgerbüros gerne zur Verfügung

    Bürgerbüro

    +49 2103 72-1777

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden