Informationen zum Kinderreisepass
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wird der bisherige Kinderreisepass seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
Neben der Fälschungsanfälligkeit von Kinderreisepässen ist ein weiterer Grund für diese gesetzliche Änderung der, dass Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, nicht mehr von allen Staaten (teilweise EU-Staaten) als Ausweisdokument akzeptiert werden. Der Gesetzgeber hat hierauf entsprechend reagiert, so dass mit Beginn des Jahres 2024 für Kinder - egal welchen Alters - reguläre Reisepässe oder Personalausweise mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden.