Vorbeugende Gefahrenabwehr
Die Aufgabe der Vorbeugenden Gefahrenabwehr ist es das Leben von Menschen, Tieren sowie die Umwelt und Sachwerte durch Präventivmaßnahmen zu schützen.
Diese Aufgabe wurde der Stadt Hilden durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) als Pflichtaufgabe übertragen.