Rotes Sparschwein im Vordergrund, unscharfes Rathaus im Hintergund

Korruptionsprävention und Hinweisgeberschutz

Korruptionsprävention ist sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in der politischen Gremienarbeit von großer Bedeutung. Neben den bisherigen Maßnahmen, die nachfolgend beschrieben sind, ist der Hinweisgeberschutz seit Mitte 2023 nun auch gesetzlich in Deutschland verankert. Wichtig ist es weiterhin für das Thema Korruption zu sensibilisieren, Transparenz zu schaffen und Korruptionsprävention voranzutreiben:

  • Was ist Korruption?

    Korruption hat vielfältige Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion, eine Funktion in der Wirtschaft oder ein politisches Mandat missbraucht wird, um persönliche Vorteile anzustreben oder zu erlangen und ein materieller oder immaterieller Schaden eintritt. In den meisten Fällen wird dieser Missbrauch verschleiert.

    Die bekanntesten Korruptionsstraftaten sind:

    • Bestechung
    • Bestechlichkeit
    • Vorteilsgewährung
    • Vorteilsannahme

    Seien Sie mutig! 

    Unterrichten Sie die Antikorruptionsstelle unverzüglich, wenn Ihnen Tatsachen bekannt geworden sind, die einen konkreten Korruptionsverdacht nahelegen. Haben Sie keine Scheu, die Antikorruptionsstelle anzusprechen. Sie wird Ihnen im Einzelfall sagen können, inwieweit ein Verdacht begründet ist.

  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

    Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem HinSchG richtet sich an alle Mitarbeitende der Stadt Hilden und an alle Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld zu dieser Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben.

    Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Stadt Hilden nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden.

    Hierzu wurde ein nur von der Internen Meldestelle zugängliches Email-Postfach eingerichtet. Schildern Sie dabei bitte möglichst konkret, wer was wann getan hat. Damit später Nachfragen zum Sachverhalt möglich sind, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an.

    Anonyme Meldungen sind zwar grds. möglich, erschweren aber die notwendigen Ermittlungen. Beachten Sie bitte, dass bei einer Meldung per Mail Meta-Daten gespeichert werden, die theoretisch eine Auswertung z.B. der IP-Adresse ermöglichen. 

    Folgende Meldekanäle sind eingerichtet:

    • Email: hinweise@hilden.de
    • Telefon: 02103/72-1166
    • Brief: Stadt Hilden, Interne Meldestelle/AKB, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
      versehen mit dem Hinweis -vertraulich-
    • Persönlich: Im Rathaus, Zimmer 208, zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung
  • Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und  -bekämpfung

    Die Verwaltung hat sich hierin selbst u. a. „Verhaltensregeln“ vorgegeben, die beispielsweise regeln, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung grundsätzlich keine Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art annehmen dürfen, es sei denn, die jeweiligen Vorgesetzten genehmigen dies zuvor ausdrücklich. Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein.

  • Ehrenordnung des Rates der Stadt Hilden

    Die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse sind nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Bürgermeister gegenüber verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat oder in den Ausschüssen von Bedeutung sein können. Welche Angaben dies im Einzelnen sind, hat der Rat der Stadt der Ehrenordnung festgelegt. Die öffentlichen Angaben der einzelnen Mandatsträger sind im Bürgerinformationssystem einsehbar.

  • Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention

    Über die Forderungen der Gemeindeordnung hinaus haben sich die Ratsmitglieder erstmals 2001 verpflichtet, eine Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention zu unterzeichnen. Hierin verpflichten sie sich unter anderem, Korruptionsprävention in jeglicher Hinsicht voranzutreiben und Kenntnisse, die sie als Mandatsträger erhalten, weder selbst für wirtschaftliche Interessen zu nutzen noch diese Kenntnisse wissentlich an Dritte weiterzugeben.

  • Mitgliedschaft bei Transparency International

    Seit Februar 2003 ist die Stadt Hilden Mitglied in der internationalen Organisation Transparency International. Diese Organisation setzt sich weltweit gegen Korruption und Vetternwirtschaft in Regierungs- und Verwaltungskreisen ein.