Standesamt

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Schauen Sie bitte in der untenstehenden Liste, wie wir Ihnen je nach Anliegen weiterhelfen. 

  • Trauungen

    An Ihrem besonderen Tag begrüßen wir Sie zu Ihrer Eheschließung in unserem Trauzimmer im Rathaus, aber auch gerne im historischen Ratssaal des Alten Rathauses. Letzteres ist heute als Bürgerhaus an der belebten Mittelstraße bekannt. Im Trauzimmer finden neben dem Brautpaar und zwei Trauzeugen 16 Personen Platz, im Alten Ratssaal sind es 36 Personen. 
    Trauungen finden mittwochs, freitags und einmal im Monat auch samstags statt. 

    Das Trauzimmer

    Das Trauzimmer besticht durch seine moderne Eleganz, während der Ratssaal des denkmalgeschützten Gebäudes Geschichte und nostalgischen Charme ausstrahlt.

    Der Ratssaal

    Collage Ratssaal

    Sehen Sie sich unser Angebot an Trauorten an und entscheiden Sie, welche Räumlichkeit Ihren Vorstellungen entspricht.

    Sie möchten sich in Hilden trauen lassen? Reservieren Sie gerne Ihren Termin über unseren Traukalender.

  • Geburtsanmeldungen

    Wir bitten Sie (Mutter und falls möglich Vater) sich zunächst an die Patientenverwaltung im St. Josefs Krankenhaus zu wenden. Dort erhalten Sie die Erklärung zum Namen des Kindes. Bitte füllen Sie diese gemeinsam und vollständig (Vorname und Familiennamen) aus. Sie haben nach §§ 18 + 19 Personenstandsgesetz eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige Ihres Kindes. Dieser gesetzlichen Pflicht kommen Sie zurzeit mit dem nachfolgend erwähnten Anruf nach. Anschließend wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02103/72-1329 an das Standesamt Hilden. Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Unterlagen Sie tatsächlich vorlegen müssen und informieren Sie über den weiteren Verlauf.

  • Sterbefallanzeigen

    Als Bestattungsunternehmen reichen Sie bitte Ihren Sterbefall vollständig und mit originalen Dokumenten postalisch oder per Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus-Haupteingang ein (wir behalten uns vor weitere Dokumente anzufordern). Nach Bearbeitung erhalten Sie die Sterbeurkunde für die Bestattung vorab per Mail. Eine persönliche Abgabe ist ohne vorherige Terminabstimmung nicht möglich. Als auswärtiges Bestattungsunternehmen senden wir Ihnen den Sterbefall auf Wunsch per Post zurück, alternativ können Sie die Dokumente (nur mit Termin) auch abholen.

    Für eine schnellere Bearbeitung können Sie uns sämtliche Unterlagen auch vorab per Mail übersenden an sterbefallanzeigen@hilden.de. Gerne übersenden wir Ihnen dann per Mail eine vorläufige Urkunde für die Bestattung. Die Originalunterlagen müssen uns dann für die finale Beurkundung nachgereicht werden, sonst ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich.

    Falls Sie als Angehörige einen Sterbefall anzeigen möchten, bitte wir Sie uns telefonisch unter 02103/72-1329 zu kontaktieren.

  • Urkunden bestellen

  •  Namensänderungen

    Bitte richten Sie Ihren Wunsch mit Grund und Angabe einer Telefonnummer per Mail an standesamt@hilden.de. Eine persönliche Vorsprache ist für Namensänderungen bis auf Weiteres nicht möglich. Sie werden jedoch in eine Rückrufliste aufgenommen und erhalten Nachricht sobald hierfür wieder Terminvereinbarungen möglich sind.

  • Alle nicht genannten Anliegen

    Viele weitere Anliegen können ebenfalls bearbeiten werden. Bitte kontaktieren Sie uns unter standesamt@hilden.de oder 02103/72-1329 und wir besprechen die weitere Vorgehensweise.

  • Gesetz über die Selbstbestimmung (SBGG) 

    Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Im Folgenden möchten wir Sie gerne über den Verlauf Ihres Anliegens informieren. Die gebührenpflichtige Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in 2 Stufen: 

    Stufe 1 - Anmeldung:
    Zunächst muss Ihre geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt abgegeben werden. Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt persönlich oder schriftlich abgegeben werden. Aufgrund des hohen Termindrucks bittet das Standesamt Hilden darum Ihre Anmeldung schriftlich und mittels des beigefügten Vordrucks einzureichen. Für etwaige persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich unter standesamt@hilden.de.
    Für die Anmeldung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von EUR 09,00 an. Sie erhalten hierzu von uns einen entsprechenden Gebührenbescheid.

    Stufe 2 - Erklärung:
    Die Erklärung kann frühestens nach drei Monaten und spätestens nach sechs Monaten aufgenommen werden. Diese Erklärung erfolgt persönlich bei dem Standesamt, in welchem die Anmeldung (Stufe 1) angezeigt wurde. Die Erklärung muss vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen werden (z.B. Geburtsstandesamt). Beim Standesamt Hilden benötigen Sie hierfür einen Termin. Bitte wenden Sie sich 2 Wochen vor Ablauf der Frist unter standesamt@hilden.de bei uns um einen Termin zu vereinbaren.
    Für die Erklärung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von EUR 45,00 an. 

    Hinweis: Das Standesamt führt zu Anträgen auf Änderung des Geschlechts und der Vornamen keine Wiedervorlagen, das bedeutet, dass Sie selbst im Rahmen der oben aufgeführten Fristen tätig werden müssen, um die Stufe 2 des Verfahrens auszulösen.

    Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit bzw. fügen Sie diese in Kopie Ihrer Anmeldung bei:

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde
    • Ggf. Eheurkunde 

    Für weitere Fragen zum Verfahren und zum Formular stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

    Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, finden Sie Hilfe beispielsweise bei sieben vom Land NRW geförderten psychosozialen Beratungsstellen für LSBTIQ* und ihre Angehörigen, darunter beispielsweise der rubicon e. V. in Köln und die Rosa Strippe in Bochum.