Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Im Folgenden möchten wir Sie gerne über den Verlauf Ihres Anliegens informieren. Die gebührenpflichtige Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1 - Anmeldung:
Zunächst muss Ihre geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt abgegeben werden. Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt persönlich oder schriftlich abgegeben werden. Aufgrund des hohen Termindrucks bittet das Standesamt Hilden darum Ihre Anmeldung schriftlich und mittels des beigefügten Vordrucks einzureichen. Für etwaige persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich unter standesamt@hilden.de.
Für die Anmeldung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von EUR 09,00 an. Sie erhalten hierzu von uns einen entsprechenden Gebührenbescheid.
Stufe 2 - Erklärung:
Die Erklärung kann frühestens nach drei Monaten und spätestens nach sechs Monaten aufgenommen werden. Diese Erklärung erfolgt persönlich bei dem Standesamt, in welchem die Anmeldung (Stufe 1) angezeigt wurde. Die Erklärung muss vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen werden (z.B. Geburtsstandesamt). Beim Standesamt Hilden benötigen Sie hierfür einen Termin. Bitte wenden Sie sich 2 Wochen vor Ablauf der Frist unter standesamt@hilden.de bei uns um einen Termin zu vereinbaren.
Für die Erklärung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von EUR 45,00 an.
Hinweis: Das Standesamt führt zu Anträgen auf Änderung des Geschlechts und der Vornamen keine Wiedervorlagen, das bedeutet, dass Sie selbst im Rahmen der oben aufgeführten Fristen tätig werden müssen, um die Stufe 2 des Verfahrens auszulösen.
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit bzw. fügen Sie diese in Kopie Ihrer Anmeldung bei:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Ggf. Eheurkunde
Für weitere Fragen zum Verfahren und zum Formular stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, finden Sie Hilfe beispielsweise bei sieben vom Land NRW geförderten psychosozialen Beratungsstellen für LSBTIQ* und ihre Angehörigen, darunter beispielsweise der rubicon e. V. in Köln und die Rosa Strippe in Bochum.