Der Integrationsrat ist ein demokratisch legitimiertes Gremium, das aus einer Urwahl hervorgeht, an der ausschließlich Zugewanderte teilnehmen können. Gewählt werden können Personen mit oder ohne Migrationshintergrund, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - als Einzelbewerberinnen/-bewerber oder als Listen.
Der Integrationsrat setzt sich für die gesellschaftliche Partizipation, Integration und andere Belange von zugewanderten Menschen ein.
Er erfüllt eine wichtige Querschnittsfunktion, indem er dafür sorgt, dass die Interessen von Migrantinnen und Migranten bei politischen Entscheidungen in der Stadt berücksichtigt werden. Des Weiteren trägt er zur Verbesserung der Situation der Migrantinnen und Migranten in Hilden bei und hilft somit das Miteinander der verschiedenen Kulturen innerhalb unserer Gesellschaft zu verbessern.
Seit 1994 ist durch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die Bildung einer Migrantenvertretung vorgeschrieben. Die Wahl findet am gleichen Tag wie die Kommunalwahl statt. Der Integrationsrat setzt sich aus 12 gewählten Vertreterinnen und Vertretern und aus je einem Mitglied jeder im Rat vertretenen Fraktion (insgesamt 7) zusammen. Alle 19 Mitglieder sind stimmberechtigt. Außerdem nehmen Vertreterinnen und Vertreter der in Hilden ansässigen Wohlfahrtsverbände beratend an den Sitzungen teil. Der Hildener Integrationsrat ist Mitglied des Landesintegrationsrats NRW.
Alle Informationen sind im Bürgerinformationssystem aufrufbar.