Bäume im Stadtgebiet
In Parkanlagen, an Straßenrändern, auf Friedhöfen und an zahlreichen anderen Standorten auch außerhalb des Stadtwaldes begegnen sie uns: Ca. 11.000 Bäume, die das Hildender Stadtbild erheblich verschönern.
Alles rund um das Thema Baumpflege erfahren Sie im Sachgebiet Grünflächen und Forst (des Tiefbau- und Grünflächenamtes).
Von besonderer Bedeutung ist auch die seit 2010 gültige Baumschutzsatzung, die in Kürze dargestellt folgende Regelung trifft: Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm (gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden) dürfen nicht gefällt werden, sondern sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Dies gilt für alle Bäume, bis auf wenige Ausnahmen.
Ausnahmegenehmigungen bei Bauvorhaben
Gegen Ersatzpflanzung oder Ersatzgeld kann außerdem dann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn bei Erhalt des Baumes ein Bauvorhaben nicht oder nur mit starken Einschränkungen verwirklicht werden kann. Eine solche Ausnahmegenehmigung wird nur dann erteilt, wenn für das Bauvorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegt.
Genehmigungen von Ausnahmen von den Regelungen der Baumschutzsatzung können beim Tiefbau- und Grünflächenamt oder beim Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt beantragt werden.Baumschutz aus anderen Gründen
Nicht nur auf Grund der Baumschutzsatzung sondern auch auf Grund von Bebauungsplänen (kurz B-Plänen) kann ein Baum geschützt und die Fällung dieses Baumes somit unzulässig sein. Ob ein Baum durch einen B-Plan geschützt ist, können Sie entweder dem Geoportal entnehmen oder beim Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt erfragen.
Ausnahmegenehmigungen sind im Falle eines durch eine B-Plan begründeten Baumschutzes beim Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt zu beantragen.