Baugenehmigungen, etc.

  • Allgemeine Informationen

    Bauwillige sowie deren Beauftragte finden alles rund um die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, zum Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens sowie die aktuellen Formulare auf dem Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen:

    In der Zukunft können Sie auch über das Bauportal NRW Ihre Bauanträge einreichen. Doch zurzeit können wir dieses Angebot noch nicht unterbreiten, da unsere Software dies noch nicht unterstützt.

  • Leistungen der unteren Bauaufsicht

    Hier finden Sie eine Auswahl an Leistungen rund ums Bauen. Weitere Leistungen finden Sie im Serviceportal.

    Keine Leistungen gefunden.
  • Bauberatung

    Für die Beratung von Anfragen, die vor Erstellung von Bauantragsunterlagen außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren gestellt werden, bieten wir Ihnen eine Bauberatung an.

    In den folgenden Zeiten steht deshalb eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter für telefonische Beratungen unter der Rufnummer 02103/72-2971 zur Verfügung:

    • Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr.

    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Anfragen per Mail an bauaufsicht@hilden.de zu senden.

    Eingehende Mails, die eine Bauberatung zum Inhalt haben, werden jedoch vorwiegend in den oben angegebenen Beratungszeiten bearbeitet.

    Die Mailadresse kann auch für Terminanfragen genutzt werden, wenn ein persönliches Beratungsgespräch notwendig sein sollte.

    Bei Beratungsanfragen zu laufenden Genehmigungsverfahren können sich Bauherren oder ihre Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer an die verantwortliche Sachbearbeiterin oder den verantwortlichen Sachbearbeiter wenden, die bzw. der in der Eingangsbestätigung zum Antrag benannt wurde.

  • Auskünfte aus dem Bauaktenarchiv, Baulasten und Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    Nachfolgend finden Sie Auswahl an Serviceleistungen:

    Keine Leistungen gefunden.

    Wir weisen Sie daraufhin, dass wir Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage die entsprechenden Gebühren in Rechnung stellen.