Starkregen und Hochwasserschutz
In den letzten Jahren haben extreme Regenereignisse zugenommen und zu großen Schäden geführt. Starkregenereignisse sind Auswirkungen des Klimawandels und lassen sich nicht vermeiden. Die Anpassung an diese Folgen ist daher eine zukünftige Aufgabe, die die Stadt Hilden gemeinsam mit allen beteiligten Instanzen und den Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen muss. Neben Überflutungen im Bereich der Gewässer können bei solchen Ereignissen auch Bereiche gefährdet sein, die in Senken oder Mulden der Geländetopographie liegen.
Mit Hilfe der Starkregenkarten der Stadt Hilden können Sie schauen, ob vorhandene Grundstücke oder geplante Bauvorhaben eventuell von Überflutungen aufgrund eines Starkregens betroffen wären.
Der Kreis Mettmann hat einen Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten veröffentlicht. Dieser steht auf der Internetseite des Kreises zum Download zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen
Der effektivste Schutz vor Schäden besteht darin, individuell angepasste Schutzmaßnahmen direkt an gefährdeten Objekten durchzuführen. Es gibt eine Vielzahl technischer, baulicher und auch organisatorischer Maßnahmen, die zum Schutz ergriffen werden können. Eine Übersicht der Möglichkeiten der baulichen Anpassungen gibt auch der vom Kreis Mettmann veröffentlichte Leitfaden für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten. Gerne können Sie hierzu mit den Mitarbeitenden der Stadtentwässerung Kontakt aufnehmen.
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist ein wichtiger ergänzender Baustein der Vorsorgemaßnahmen.
Rückstau
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist ein wichtiger ergänzender Baustein der Vorsorgemaßnahmen.
Im Normalfall fließt das anfallende Abwasser im Kanalnetz ohne Aufstau ab. Jedoch kann der Wasserspiegel kurzzeitig über den Kanalscheitel, teils sogar bis zur Straßenhöhe ansteigen. Das geschieht zum Beispiel durch starke Gewitterregen oder durch Verstopfungen im Kanalnetz und wird trotzdem als ganz normaler Betriebszustand definiert. Bei hohen Wasserständen im Kanal kann das Abwasser in die Grundstücksleitungen zurückstauen und an tieferliegenden Entwässerungsgegenständen (Revisionsschacht, Bodeneinlauf, undichten Leitungen) austreten, wenn diese nicht gegen Rückstau gesichert sind. Dann kommt es zu Keller- oder Hofüberflutungen.
Daher schreiben die Entwässerungssatzung und die technischen Regelwerke vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen und -leitungen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, grundsätzlich dicht und gegen Rückstau gesichert sein müssen.
Wasserbehörde
Der Kreis Mettmann als für die Stadt Hilden zuständige Untere Wasserbehörde informiert zum Hochwasserschutz an Gewässern und verweist auch auf weiterführende Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die offiziellen Hochwassergefahrenkarten sind unter www.flussgebiete.nrw.de öffentlich einsehbar.