Lärmaktionsplanung - Stufe 4
Die Stadt Hilden ist auf Grund des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, in regelmäßigen Abständen für die von Straßenverkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen betroffenen Bereiche im Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Im Auftrag der Stadt Hilden hat ein Ingenieurbüro in den vergangenen Monaten den Entwurfsbericht zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 erarbeitet.
Im Rahmen einer ersten Beteiligung lagen die aktuellen Lärmkarten vom 16. Oktober bis einschließlich 03. November 2023 zur Einsicht im Rathaus aus und waren auch über den Internetauftritt der Stadt Hilden online einsehbar.
Im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase wurde der Lärmaktionsplan der Stufe 4 mit den vorgeschlagenen Maßnahmen vom 21. Februar bis einschließlich 22. März 2024 vor- und zur Diskussion gestellt. Auch während dieser Zeit war eine Einsichtnahme der Unterlagen sowohl im Rathaus als auch über den Internetauftritt der Stadt Hilden möglich.
Die eingegangenen Stellungnahmen seitens der Bürger und Bürgerinnen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet.
Die Abwägungsergebnisse flossen in die Endfassung des Berichts zu Lärmaktionsplanung der Stufe 4 ein. Dieser wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 26.06.2024 und im Rat am beschlossen, so dass der Lärmaktionsplan fristgemäß an die Bezirksregierung übermittelt werden konnte.