Gebühren
Die Stadt Hilden erhebt für die Benutzung der öffentlichen Kanalisation Gebühren. Diese sind in der Grundstücksentwässerungssatzung festgelegt.
Die Abrechnung der Gebühren übernimmt das Steueramt.
Regenwasser
Grundsätzlich muss Niederschlagswasser in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden. Ob dann im Einzelfall das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert oder direkt in ein Gewässer eingeleitet werden kann, wird von den Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung geprüft. Eine Gebühr für die Nutzung des Kanals fällt dann nicht an.
Ohne Anschluss
Da einige wenige Grundstücke im Hildener Stadtgebiet nicht am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen sind, wird das anfallende Abwasser über Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben behandelt bzw. gesammelt. Diese müssen regelmäßig entleert und gewartet werden. Die Entleerung wird über die Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden geregelt. Die Entleerung erfolgt über eine von der Stadt beauftragte Entsorgungsfirma auf Kosten des Grundstückseigentümers.