Nach Überlegungen zur Entwässerung auf dem Grundstück, muss die private Entwässerung auch an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Es geht hierbei um den Anschluss an den städtischen Schmutz-, Regen- oder Mischwasserkanal: Also um den Abschnitt von der Grundstücksgrenze bis zum städtischen Kanal. Die Verantwortung für den Anschluss liegt bis zum Hauptkanal bei den Eigentümern des angeschlossenen Grundstücks.
Für die Herstellung eines neuen Anschlusses ist ein Antrag auf Grundstücksanschluss zu stellen. Dieser sollte vor Fertigstellung des Baus (möglichst ca. 8 Wochen vor dem geplanten Einzug) eingereicht werden.
Vorhandene Anschlüsse können ggf. genutzt werden. Bei Bedarf sind diese sind durch die Grundstückseigentümer zu sanieren. Auch hierzu ist ein Antrag (Sanierungsantrag) zu stellen.
Nicht mehr genutzte Grundstücksanschlüsse müssen auf Kosten der Grundstückseigentümer geschlossen werden. Hierfür ist ein Antrag zur Schließung zu stellen.