Photovoltaikanlage am 3M-Werk

Kanalanschluss

Für die Verwirklichung eines Bauvorhabens, sei es ein Umbau- oder ein Neubauvorhaben, benötigen Sie im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung einen Neuanschluss oder Änderungsanschluss an die öffentliche Abwasseranlage. 

Um die Überwachung der städt. Abwasserkanäle, Regenrückhaltebecken und Pumpwerke kümmert sich der Zentrale Bauhof. 

  • Baugenehmigungen 

    Die Baugenehmigungen werden durch das Bauverwaltungs- und Bausaufsichtsamt erteilt. Im Zusammenhang mit der Planung Ihres Bauvorhabens müssen Sie sich rechtzeitig Gedanken über die Ableitung des anfallenden Abwassers machen. Es muss ein sogenannter Entwässerungsplan erstellt werden.

  • Entwässerungsplan

    Einen Entwässerungsplan kann zum Beispiel ein Architekt oder ein Fachplaner für Sie erstellen. Als Grundlage für diese Planung dient der Auszug aus dem Kanalbestand der Stadt Hilden. Diesen erhalten Sie auf Anfrage per Mail bei den Mitarbeitenden der Grundstücksentwässerung. Den Entwässerungsplan reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Entwässerungsantrag in zweifacher Ausfertigung ein.

    Sind die von Ihnen eingereichten Pläne ordnungsgemäß, so werden sie genehmigt. Sie erhalten eine entsprechende Anschluss- und Einleitungsgenehmigung. 

  • Grundstücksanschluss

    Nach Überlegungen zur Entwässerung auf dem Grundstück, muss die private Entwässerung auch an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Es geht hierbei um den Anschluss an den städtischen Schmutz-, Regen- oder Mischwasserkanal: Also um den Abschnitt von der Grundstücksgrenze bis zum städtischen Kanal. Die Verantwortung für den Anschluss liegt bis zum Hauptkanal bei den Eigentümern des angeschlossenen Grundstücks. 

    Für die Herstellung eines neuen Anschlusses ist ein Antrag auf Grundstücksanschluss zu stellen. Dieser sollte vor Fertigstellung des Baus (möglichst ca. 8 Wochen vor dem geplanten Einzug) eingereicht werden.

    Vorhandene Anschlüsse können ggf. genutzt werden. Bei Bedarf sind diese sind durch die Grundstückseigentümer zu sanieren. Auch hierzu ist ein Antrag (Sanierungsantrag) zu stellen. 

    Nicht mehr genutzte Grundstücksanschlüsse müssen auf Kosten der Grundstückseigentümer geschlossen werden. Hierfür ist ein Antrag zur Schließung zu stellen.