Vermessung & Liegenschaften

Baulandumlegung

Baulandumlegung

Eine Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§§ 45 bis 84 Baugesetzbuch) zur Neuordnung von Grundstücken. 

Es wird eingeleitet, um durch Neuordnung von Grundstücken die planungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu verwirklichen. Neben der Bildung von zweckmäßig gestalteten Grundstücken für die bauliche oder sonstige Nutzung werden auch die Flächen für Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze) einschließlich der Grünflächen sowie die Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bereitgestellt. 

Die Umlegung basiert auf dem Prinzip des gesetzlich geregelten förmlichen Grundstücksflächentausches und garantiert somit den Fortbestand des Eigentums.

Der Rat der Stadt Hilden bestellt den Umlegungsausschuss, dem dann die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt. Der Umlegungsausschuss ist ein gegenüber der Gemeinde unabhängiges Gremium mit eigener Entscheidungsbefugnis. Er bedient sich einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt sie ab.

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden ist beim Sachgebiet Vermessung & Liegenschaften zu finden.